Kurzinfo:

Die Antragsunterlagen zur Breitbandförderung wurden zum Zwecke der formellen Prüfung durch die Regierung von Unterfranken und das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie an diese weitergegeben.

Nach Abschluss dieser Prüfung wird dem Marktgemeinderat von der Verwaltung eine entsprechder Vorschlag unterbreitet.

 

Quelle: www.rimpar.de